Liebe Freunde,
der Vorstand des VDJG hat Sie im vergangenen Jahr eingeladen, Kandidaten zu benennen, die im Mai d.J. mit dem “Deutsch-JapanischenFreundschaftspreis” ausgezeichnet werden sollen.
Wir möchten die Rahmenbedingungen für Sie zusammenfassen:
Den Deutsch-JapanischenFreundschaftspreiserhalten Personen, die sich in außergewöhnlicher Weise um die deutsch-japanischen Beziehungen auf zivilgesellschaftlicher Ebene verdient gemacht haben. Personen, die beruflich mit der Förderung der deutsch-japanischen Beziehungen befasst sind, kommen leider als Preisträger nicht infrage.
Als Preis hat Herr Yasuhiko Osaka Wertgutscheine im Wert von jeweils 100 000 Yen für jeden Preisträger zur Verfügung gestellt.
Mit dem Vorschlag ist eine Begründung einzureichen. Eine knappe Begründung genügt; erforderlichenfalls wird die Jury nachfragen. Vorschlag und Begründung sind an den Vorstand des VDJG, c/o JDZB, Saargemünder Str. 2, 14195 Berlin, bzw. geschaeftsstelle@vdjg.de zu richten.
Die Jury, bestehend aus dem Botschafter Japans in Deutschland, Herrn Hidenao Yanagi, Frau Professor Verena Blechinger-Talcott und dem Präsidenten des VDJG, wird unabhängig über die auszuzeichnenden Personen entscheiden; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 13. Mai 2023 in der Japanischen Botschaft durch den Botschafter Japans stattfinden.
Mit Blick auf die erst jetzt erfolgte Klärung einiger der genannten Rahmenbedingungen verlängern wir die Abgabefrist für Vorschläge auf Mittwoch, den 15. Februar.
Wir freuen uns auf weitere Vorschläge!
Herzliche Grüße
Volker Stanzel Carsten Hinze Peter H. Meyer Martin Moser Julia Münch