Zur Unterstützung der Arbeit der Deutsch-Japanischen Gesellschaften und zur Erreichung übergeordneter Ziele hat der VDJG eine Stiftung ins Leben gerufen. Sie fördert Projekte einzelner oder mehrerer Mitgliedsgesellschaften, die unterschiedliche Aspekte der deutsch-japanischen Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und Gesellschaft betreffen . Ein besonderes Anliegen ist in diesem Zusammenhang der Jugendaustausch.
Stiftungssatzung
Vorstand der VDJG-Stiftung
- Dr. Volker Stanzel (Vorsitzender)
- Dr. Bernhard Schraut
- Lisa Antonia Schiller
- Peter H. Meyer
Kontakt
Formvorgaben
- Für die Antragsstellung (Vorlagen zum Download):
- Zum Projektabschluss: Hinweisdokument
- Zum Download: Logo der Stiftung
Vergabegrundsätze
- Ausschließlich die Förderung unmittelbar gemeinnütziger und mildtätiger Projekte im Sinne der Pflege der deutsch-japanischen Beziehungen gemäß der Stiftungssatzung sowohl in Japan wie in Deutschland kann beantragt werden.
- Für die Förderung stehen pro Jahr, sofern vom Vorstand nicht begründet anders entschieden, 5% des Stiftungsvermögens zuzüglich Dividenden zur Verfügung. In einem Jahr nicht verbrauchte Mittel können ins Folgejahr übertragen werden.
- Antragsberechtigt sind die Mitgliedsgesellschaften des VDJG und der VDJG. Diese können Projekte Außenstehender aufnehmen.
- Anträge müssen gemäß Formvorgaben gestellt werden.
- Die antragstellende DJG (bzw., sofern selbst Antragsteller der VDJG) haftet für die antragsgemäße Durchführung des geförderten Projekts. Der Vorstand behält sich die Prüfung nach Abschluss vor.
- Über das geförderte Projekt muss binnen sechs Monaten nach Abschluss berichtet und eine Abrechnung gemäß den Vorgaben des Antrags vorgelegt werden.